Was ist die betriebliche Altersversorgung?
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Rechtsanspruch:
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Steuervorteile:
Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

Vorteile für den Arbeitgeber:
Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist:
  •     Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  •     Geringfügig Beschäftigte
  •     Teilzeitkräfte
  •     Auszubildende
  •     Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  •     Geschäftsführer.
Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst (Entgeltumwandlung) finanziert, allerdings gibt es viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeber-finanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

Als Spezialist für die betriebliche Altersvorsorge (DVA) beraten wir Sie hier gerne!
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