Eine private Haftpflicht-, Tierhalter-, oder Betriebshaftpflicht-versicherung.
Für jede Situation stellt diese Form ein wichtige und grundlegende Absicherung vor exestenziellen Risiken dar.

 Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:
  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt sämtliche Kosten.

Zu beachten gilt bei Sachschäden:
Hier wird, außer der Versicherer hat eine gesonderte Klausel, nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (übliche Abkürzung: BHV) deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab.
Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
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