PKV vs. GKV

Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer "huckepack" mit dabei).
Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung "reformiert", was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte. Inzwischen ist es in Deutschland auch Pflicht, krankenversichert zu sein. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Systementscheidung für die meisten Selbstständigen dar.

Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.

Machen Sie bei der Entscheidung "ob PKV oder GKV" keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Auch sollten Sie in die Überlegungen mit einbeziehen, was in Ihrem Leben noch an Krankheitsthemen auf Sie zukommen könnte.
Versicherter Personenkreis
Private Krankenversicherung - PKV

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel von der GKV zur PKW ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2018 über 59.400 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.950 € bei 12 Gehältern.

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen, wie:
  • Arbeitsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Erschwernis- und Schichtzulagen
  • Pauschale Vergütung für Überstunden.


Private Kranken-Zusatzversicherungen
Ambulanter Zusatz

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen.
Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von "Privatpatienten" anheben.
Es können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel und
Heilpraktiker.
Stationärer  Zusatz

Mit einer stationären Zusatzversicherung erfolgt im Krankenhaus der Wahl eine Behandlung als Privatpatient, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Der Aufenthalt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik können ausgeschöpft werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Privatarztbehandlung (Chefarztbehandlung), Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten und freie Krankenhauswahl.
Zahnzusatz

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate, Teile der Zahnbehandlung und Prophylaxe, wie die Professionelle Zahnreinigung.
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
 Der Versicherungsschutz beginnt oft erst nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten. Sollte die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese acht Monate noch nicht abgelaufen sind.
Einige Versicherer verzichten auch ganz auf die Wartezeiten.

Zusätzlich gilt in nahezu allen Tarifen eine sog. Summenbegrenzung innerhalb der ersten Jahre. Hierbei wird eine Höchsterstattungssumme festgelegt, die jährlich ansteigt und nach einigen Jahren (tarifabhängig) komplett wegfällt.
Pflegezusatz

Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte.

Die am häufigsten am Markt vorkommenden Varianten sind die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Beide können zwar vor den finanziellen Folgen schützen, sind aber sowohl in der Leistungsart als auch in der Kalkulation grundverschieden.
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